Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen BestAgerFit und unseren Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme der Anmeldung durch BestAgerFit zustande. Die Anmeldung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. BestAgerFit behält sich das Recht vor, eine Anmeldung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Leistungen
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots. BestAgerFit behält sich vor, Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen, soweit diese erforderlich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen.
3.1 Trainingseinheiten
Die vereinbarten Trainingseinheiten sind innerhalb des festgelegten Zeitraums in Anspruch zu nehmen. Nicht in Anspruch genommene Trainingseinheiten verfallen nach Ablauf des vereinbarten Zeitraums.
3.2 Terminabsagen
Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die Trainingseinheit vollständig berechnet.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Preisliste. Die Zahlung erfolgt im Voraus und ist Voraussetzung für die Teilnahme am Training. Bei Zahlungsverzug behält sich BestAgerFit das Recht vor, die Leistungserbringung einzustellen.
5. Kündigung und Vertragslaufzeit
Die Mindestvertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Haftung
BestAgerFit haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Der Kunde ist verpflichtet, gesundheitliche Einschränkungen vor Trainingsbeginn mitzuteilen.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.